KLAUS WILLEMS

Sondertransporte

Die aktuellen Vorschriften im Bereich Sondertransporte - Schwertransporte in Belgien.
Die Verordnung ist auf dem neuesten Stand.
Neu hinzugekommen am 25.09.2013- die neue Bussgeldverordnnung für Schwerlasttransporte + Abänderung des M.E. vom 16.12.2010

Wenn Sie Genehmigungen oder einen Begleitservice für die Transporte benötigen, so können Sie sich an folgende Unternehmen wenden, die den erforderlichen Service auch in deutscher Sprache anbieten:
- Firma Henri DESONAY in B-4720 KELMIS - Tel. ++32 87 63 90 00 oder
- Firma DRG Sàrl- in L- 9991 WEISWAMPACH - Tel. ++32 476 23 00 85 

http://www.drg.lu

M.E. 16.12.2020 mit Abänderung vom 05.07.2013 (aktueller Stand)

K.E. vom 19.03.2012 über die überlangen und überschweren Nutzfahrzeugkombinationen

Erlass der Wallonischen Region- Stand 2017 = aktuell

Beispielliste erstellt durch das Verkehrsministerium

Bussgeldverfahren im Schwerlasttransport - nationaler Bussgeldkatalog

Eigene Übersetzung des Erlasses aktueller Stand - letzte Änderung 07/2013

 
 
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